Vermächtnis zu Lebzeiten gestalten

Das eigene Vermächtnis ist mehr als nur die Regelung Ihres Nachlasses. Es spiegelt Ihre Lebensgeschichte wider und umfasst all die Menschen, die Sie auf Ihrem Weg begleitet haben – sei es Ihre Familie, enge Freund*innen oder Menschen, denen Sie etwas Gutes tun möchten. Der letzte Wille bietet die Möglichkeit, über Ihr Leben hinaus Einfluss zu nehmen und etwas Bleibendes zu hinterlassen.

Viele Menschen möchten jedoch nicht bis zu ihrem Tod warten, um ihr Vermögen weiterzugeben. Sie wollen schon zu Lebzeiten aktiv gestalten, wer von ihrem Erbe profitieren soll. Die deutsche Rechtsprechung bietet dafür entsprechende Möglichkeiten: Ein vorzeitiges Erbe oder eine Schenkung zu Lebzeiten sind rechtlich verankert und können sowohl für die Schenkenden als auch für die Empfänger*innen Vorteile bieten. Allerdings sollten solche Entscheidungen gut überlegt und sorgfältig vorbereitet werden, da sie auch Nachteile mit sich bringen können.

Durch eine Schenkung zu Lebzeiten können Sie gezielt Einfluss auf die Auswahl der Begünstigten nehmen und die rechtliche Form der Schenkung aktiv mitgestalten. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Wünsche im Dialog mit den beteiligten Personen zu formulieren und sicherzustellen, dass Ihr Vermächtnis in Ihrem Sinne fortgeführt wird. Diese Personen können dann nach Ihrem Tod auch Aufgaben wie die Testamentsvollstreckung übernehmen und Ihre Ziele weiterverfolgen.

Wenn Sie darüber nachdenken, die Wirth-Stiftung in Ihr Vermächtnis einzubinden oder Ihr Erbe zu Lebzeiten zu gestalten, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihre Werte und Ihr Engagement über Generationen hinweg Wirkung zeigen.

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