Stiftungszweck
  1. Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen
  2. Die Förderung der Jugendhilfe
  3. Die Förderung der Bildung und Erziehung
  4. Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.   
  5. Förderung der medizinischen Versorgung durch Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser, im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen;
  6. Förderung von Kunst und Kultur;
  7. Förderung von Natur-, Umwelt- und Tierschutz;
  8. Förderung von Projekten und Einrichtungen der Kinder-, Alten-, Kranken- und Behindertenpflege;
  9. Zuwendungen an Frauenhäuser;
  10. Förderung des Ehrenamtes im Bereich des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
  11. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
  12. Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und von internationaler Nothilfemaßnahmen.