- Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen
- Die Förderung der Jugendhilfe
- Die Förderung der Bildung und Erziehung
- Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.
- Förderung der medizinischen Versorgung durch Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser, im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen;
- Förderung von Kunst und Kultur;
- Förderung von Natur-, Umwelt- und Tierschutz;
- Förderung von Projekten und Einrichtungen der Kinder-, Alten-, Kranken- und Behindertenpflege;
- Zuwendungen an Frauenhäuser;
- Förderung des Ehrenamtes im Bereich des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und von internationaler Nothilfemaßnahmen.
Stiftungszweck